Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43891
VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16 (https://dejure.org/2017,43891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 (https://dejure.org/2017,43891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 (https://dejure.org/2017,43891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    ANHALTSPUNKTE; ANNAHME; AUSSCHLUSS; BESTREBUNGEN; DOPPELSTRATEGIE; EINBÜRGERUNG; FREIHEITLICH DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG; MUSLIMBRUDERSCHAFT; ORGANISATION; RAT DER IMAME UND GELEHRTEN; STRÖMUNG; VERFASSUNGSFEINDLICH; ZUGEHÖRIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Nähe zur sog. Muslim-Bruderschaft (MB) kann einer Einbürgerung entgegenstehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nähe zur sog. Muslim-Bruderschaft (MB) kann einer Einbürgerung entgegenstehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen Nähe zur Muslimbruderschaft keine deutsche Staatsangehörigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Des Weiteren hat der Kläger auch Unterstützungshandlungen im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, also Handlungen vorgenommen, die für Bestrebungen im Sinne dieser Vorschrift objektiv vorteilhaft sind, ohne dass es auf die Existenz oder den Nachweis eines messbaren Nutzens für das angestrebte Ziel ankommt (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132 = NVwZ 2012, 1254 [BVerwG 20.03.2012 - BVerwG 5 C 1.11] ).

    Denn ein solches Sich-Abwenden setzt eine Änderung der inneren Einstellung voraus, was wiederum voraussetzt, dass der Einbürgerungsbewerber jedenfalls einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit Bestrebungen im vorgenannten Sinne unterstützt zu haben, und dass er derartige Unterstützungshandlungen, insbesondere deren Verfassungswidrigkeit nicht verharmlost oder bagatellisiert (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132 = NVwZ 2012, 1254 [BVerwG 20.03.2012 - BVerwG 5 C 1.11] ; Berlit in: GK-StAR, Stand: April 2017, § 11 StAG Rn. 152.3).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08

    Einbürgerung, Ausschlussgrund, freiheitliche demokratische Grundordnung, Tablighi

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Für die Einordnung einer Organisation als verfassungsfeindlich gilt dabei ebenfalls das herabgesetzte Beweismaß, d.h. es genügt der durch konkrete Tatsachen begründete Verdacht, dass die Organisation das Ziel verfolgt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, a.a.O., und Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 B 51/08 -, juris Rn. 5).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 B 51/08 -, juris, mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 12 UZ 3731/04

    Ausländer; Einbürgerung; Ausschluss; Vereinsvorstand; verfassungsfeindliche

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Der früher für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 6. Januar 2006 - 12 UZ 3731/04 - (ESVGH 56, 146 = NVwZ-RR 2006, 429 [OVG Nordrhein-Westfalen 23.11.2005 - 12 A 3678/04] ) ausgeführt, dass es für die Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG nicht erforderlich ist, dass die unterstützten Organisationen nahezu ausschließlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, vielmehr genüge es, wenn in mehr als nur ganz unwesentlichem Umfang gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen festzustellen seien, auch wenn ein Teil der Aktivitäten dieser Organisationen auf politisch nicht relevantem, allein kulturellem Gebiet stattfinde.
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    An einem Unterstützen im Sinne des Ausschlusstatbestandes des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG fehlt es allerdings, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die inkriminierten Ziele befürwortet und lediglich dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seiner Grundrechte nach außen vertritt (OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Juli 2007 - 1 A 224/07 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2005 - 12 A 3678/04

    Ausreichende Sprachkenntnisse für ein einfaches Gespräch auf deutsch trotz

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Der früher für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 6. Januar 2006 - 12 UZ 3731/04 - (ESVGH 56, 146 = NVwZ-RR 2006, 429 [OVG Nordrhein-Westfalen 23.11.2005 - 12 A 3678/04] ) ausgeführt, dass es für die Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG nicht erforderlich ist, dass die unterstützten Organisationen nahezu ausschließlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, vielmehr genüge es, wenn in mehr als nur ganz unwesentlichem Umfang gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen festzustellen seien, auch wenn ein Teil der Aktivitäten dieser Organisationen auf politisch nicht relevantem, allein kulturellem Gebiet stattfinde.
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Die Bestrebungen müssen nicht bereits die Schwelle einer konkreten Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts überschreiten, ausreichend für derartige tatsächliche Anhaltspunkte ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine solche Annahme begründen (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, a.a.O., und vom 22. Februar 2007 - 5 C 20/05 -, BVerwGE 128, 140 [142], sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 (1 A 4/17) -, juris Rn. 28/29).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Bestrebungen in diesem Sinne sind politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die Bundesrepublik Deutschland beruht, zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302 = NVwZ-RR 2010, 786 [BVerwG 02.12.2009 - BVerwG 5 C 24.08] mit Hinweis auf die Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG - in der Fassung vom 20. Dezember 1990, BGBl I S. 2954 [2971], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017, BGBl I S. 2097).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Die Bestrebungen müssen nicht bereits die Schwelle einer konkreten Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts überschreiten, ausreichend für derartige tatsächliche Anhaltspunkte ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine solche Annahme begründen (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, a.a.O., und vom 22. Februar 2007 - 5 C 20/05 -, BVerwGE 128, 140 [142], sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 (1 A 4/17) -, juris Rn. 28/29).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Die Bestrebungen müssen nicht bereits die Schwelle einer konkreten Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts überschreiten, ausreichend für derartige tatsächliche Anhaltspunkte ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine solche Annahme begründen (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, a.a.O., und vom 22. Februar 2007 - 5 C 20/05 -, BVerwGE 128, 140 [142], sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 (1 A 4/17) -, juris Rn. 28/29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 19 A 1214/11

    Bewertung der Vorstandstätigkeit für einen Moscheeverein mit

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16
    Namentlich erfüllt den Begriff des "Verfolgens" derjenige, der in einer Führungsposition oder sonst an herausgehobener Stelle die Aktivitäten der Bestrebung plant, organisiert oder entscheidet (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 2016 - 19 A 1214/11 -, NVwZ-RR 2016, 756 [OVG Nordrhein-Westfalen 14.01.2016 - 19 A 1214/11] ).
  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 5 ZB 12.706

    Ermessenseinbürgerung; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen;

  • VG Mainz, 09.02.2018 - 4 L 1411/17

    Rücknahme einer Einbürgerung; einstweiliger Rechtsschutz; tatsächliche

    Jedenfalls bei der HAMAS und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. - IGD - handelt es sich um Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG (vgl. zur HAMAS: BVerwG, Urteil vom 3.12.2004 - 6 A 10/02 -, DVBl 2005, 590 und juris Rn. 14 ff. zu § 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Satz 2 GG; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.3.2012 - OVG 5 N 24.11 -, juris Rn. 10; siehe auch Beschluss (GASP) 2017/1426 des Rates vom 4.8.2017; zur IGD: HessVGH, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 29.11.2005 - 2 A 100.04 -, juris Rn. 17 ff.).

    Vielmehr verlagert § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutz der dort aufgeführten Schutzgüter vor, so dass bereits das Vorliegen eines durch konkrete Tatsachen begründeten (personenbezogenen) Verdachts ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302 und juris Rn. 14 f.; BVerwG, Urteil vom 20.3.2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132 und juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 24.5.2005 - 7 A 10953/04 -, UA S. 18; HessVGH, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 14/533 S. 18 f. zu § 86 AuslG a.F.).

    Da aber bereits zum Zeitpunkt der Einbürgerung des Antragstellers ohnehin zumindest sicher davon ausgegangen wurde, dass Herr S. IGD-Funktionär gewesen ist und die IGD auf der von der erweiterten Loyalitätserklärung in Bezug genommenen Liste extremistischer Organisationen aufgeführt ist (siehe zur IGD auch HessVGH, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 29.11.2005 - 2 A 100.04 -, juris Rn. 17 ff.), ist eine dahingehende Täuschungshandlung des Antragstellers bzw. die erforderliche Kausalität zur Einbürgerung derzeit zumindest nicht offensichtlich.

    Insoweit dürfte der Versagungstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zwar bereits dann erfüllt sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit des Antragsstellers zu einer und/oder aktiven Betätigung für eine Organisation bestünden, die ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt oder er einer solchen ein öffentliches Forum bietet, ohne dass es dann noch darauf ankäme, ob dem Antragsteller selbst aufgrund eigener Äußerungen oder Aktionen ein verfassungsfeindliches Verhalten nachgewiesen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302 und juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 24.5.2005 - 7 A 10953/04 -, UA S. 18; HessVGH, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22).

    Etwas Anderes kann aber unter Umständen gelten, wenn bei einer Gesamtbetrachtung des Wirkens einer Organisation - oder wohl auch im Rahmen einer Konferenz - diese nicht als homogen einzustufen ist, sondern in ihr verschiedene Strömungen vertreten werden, die voneinander klar unterschieden werden können, und der Betroffene einer Strömung angehört, die selbst keine Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt oder unterstützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302 und juris Rn. 20; siehe dazu auch HessVGH, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 29).

  • VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18

    Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher

    Jedenfalls die HAMAS, die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) und die Muslimbruderschaft verfolgen Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG (vgl. zur HAMAS: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10/02 -, DVBl 2005, 590, juris Rn. 14 ff. zu § 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Satz 2 GG; siehe auch Beschluss (GASP) 2017/1426 des Rates vom 4. August 2017; zur HAMAS und der Muslimbruderschaft: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2012 - OVG 5 N 24.11 -, juris Rn. 10; zur IGD und der Muslimbruderschaft: HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 29. November 2005 - 2 A 100.04 -, juris Rn. 17 ff.).

    Vielmehr verlagert § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutz der dort aufgeführten Schutzgüter vor, so dass bereits das Vorliegen eines durch konkrete Tatsachen begründeten (personenbezogenen) Verdachts ausreicht (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 14 f. und vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 14/533 S. 18 f. zu § 86 AuslG a.F.).

    Zwar kann sich eine Unterstützung von Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bereits aus der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer und/oder aktiven Betätigung für eine Organisation bestehen, die ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22).

    Denn insofern ist auch zu berücksichtigen, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Wirkens einer Organisation - hier im Rahmen verschiedener Konferenzen - diese nicht als homogen einzustufen ist, sondern in ihr verschiedene Strömungen vertreten werden, die voneinander klar unterschieden werden können, und der Betroffene einer Strömung angehört, die selbst keine Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt oder unterstützt (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, Rn. 20; siehe dazu auch HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 29).

  • VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

    Der Antragsgegner legt insoweit auch insbesondere unter Bezugnahme auf die Verfassungsschutzberichte des Freistaats Bayern 2016 (abrufbar unter: http://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/verfassungsschutzbericht_bayern_2016.pdf, S. 41) und des Landes Hessen 2015 (abrufbar unter: https://lfv.hessen.de/sites/lfv.hessen.de/files/content-downloads/LfV_Bericht-2015final_screen.pdf, S. 110) glaubhaft dar, dass islamistische Bewegungen - hier konkret "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD) und "Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e.V." (RIGD) - eine legalistische Strategie verfolgen, also ohne das geltende Recht zu verletzen, zu versuchen, ihrer Ideologie zur Akzeptanz in Teilen der Gesellschaft zu verhelfen (vgl. HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris, Rn. 23).

    Offenbar wurde dieser Wettbewerb gerade von dem "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD), der sich an der Ideologie der Muslimbruderschaft (MB) ausrichtet und eine "Distanz zur Demokratie" fördert (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2017, S. 211), und dem "Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e.V." (RIGD), dessen Ausrichtung bereits in der Rechtsprechung als nicht verfassungskonform bzw. verfassungsfeindlich eingeordnet wurde (vgl. HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris, Rn. 23), organisiert.

  • OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17

    Einbürgerung bei Unterstützung des Salafismus

    Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese Gemeinschaft nicht nur auf religiöse und soziale Ziele und Aktivitäten beschränkt, sondern - und sei es als Teil ihres religiösen Selbstverständnisses - auch weitergehende politische, verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris (m.w.N.)) Unterstützen ist jede Handlung des Ausländers, die für Bestrebungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist, d.h. sich in irgendeiner Weise für diese positiv auswirkt.

    Soweit der Beklagte vorbringt, von einer glaubhaften Abwendung könne nur ausgegangen werden, wenn der Betroffene einräume oder zumindest nicht bestreite, eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützt zu haben, ist dies zwar im Grundsatz zutreffend, da ein Sich-Abwenden eine Änderung der inneren Einstellung voraussetzt.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris (m.w.N.)) Im vorliegenden Fall hat der Kläger die ihm zum Vorwurf gemachten Unterstützungshandlungen - das Treffen mit Abu Dujana, die gemeinsamen Fotos und deren Veröffentlichung auf Facebook - eingeräumt.

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 476.16

    Versagung der Einbürgerung eines ägyptischen Staatsangehörigen wegen

    Dazu verhalten sie sich nach außen offen, tolerant und dialogbereit und streben eine Zusammenarbeit mit politischen Institutionen und Entscheidungsträgern an, um so Einfluss im öffentlichen Leben zu gewinnen (Verfassungsschutzbericht Bayern 2016, S. 41; Verfassungsschutzbericht Hessen 2016, 147; Verfassungsschutzbericht Berlin 2016, S. 79; vgl. zu alledem auch: Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 - Juris Rn. 19).

    Insoweit werden kulturelle Deckziele verfolgt, welche eine Differenzierung zwischen einbürgerungsunschädlichen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der MB unmöglich machen, so dass die Unterstützungshandlungen des Klägers - selbst unterstellt, sie standen unter dem behaupteten inneren Vorbehalt - objektiv als Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu qualifizieren sind (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 - Juris Rn. 29).

  • VG Berlin, 25.04.2018 - 1 L 515.17

    Verfassungsschutzbericht Berlin: Verfassungsschutz darf Moscheeverein erwähnen

    Die im Bundesgebiet organisatorisch vor allem durch die I vertretene MB zielt hiermit auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze im Sinne des § 6 Abs. 2 VSG Bln und verfolgt damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2012 - OVG 5 N 24.11, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 10 ZB 21.679

    Rechtfertigung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

    Die vom Erstgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris; B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris) formulierten rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht werden vom Zulassungsvorbringen ebenso wenig in Zweifel gezogen, wie die Annahme des Verwaltungsgerichts, der IDG/DMG verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Art. 3 BayVSG i.V.m. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BVerfSchG (S. 34 des UA unten; vgl. hierzu ausführlich HessVGH, U.v. 21.11.2017 - 5 A 2126/16 - juris Rn. 23 ff.; VG Mainz, U.v. 10.5.2019 - 4 K 756/18.MZ - juris Rn. 3 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - BT-Drs. 19/23025).
  • VG Neustadt, 03.11.2021 - 5 K 612/21

    Ablehnung der Einbürgerung; Vorwurf salafistischer, verfassungsfeindlicher

    Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese Gemeinschaft nicht nur auf religiöse und soziale Ziele und Aktivitäten beschränkt, sondern - und sei es als Teil ihres religiösen Selbstverständnisses - auch weitergehende politische, verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 8 K 8117/16 zurück zur Übersicht Seite drucken
    Dies werde durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16) belegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht